Kriech Immobilien - Ratgeber für Scheidungsimmobilien

5 GEMEINSAME EIGENTÜMERSCHAFT, ANTEILSÜBERTRAGUNG, TEILUNGSVERSTEIGERUNG – INFORMIEREN SIE SICH VOR IHRER ENTSCHEIDUNG GENAU ÜBER DIE JEWEILIGEN CHANCEN UND RISIKEN. EIGENTUMSÜBERTRAGUNG MÖCHTEN SIE ODER IHR PARTNER DIE IMMOBILIE BEHALTEN? Gibt es im gemeinsamen Haushalt Kinder, kann es besser sein, die Immobilie vorläufig zu be- halten. Dann können die Kinder weiter in ihrem vertrauten Umfeld bleiben, so dass der emotio- nale Stress nicht noch durch den Ortswechsel vergrößert wird. Achten Sie in diesem Fall aber darauf, klare Absprachen und Regelungen zu vereinbaren, wie die Immobilie verwaltet und Wenn Sie oder Ihr Partner weiter in der gemein- samen Immobilie wohnen bleiben möchten, ist unter Umständen die Übertragung des Immo- bilieneigentums mit Auszahlung des Partners eine Option. Allerdings kann der Immobilienun- terhalt für den Alleinzahler sehr teuer werden und hinzu kommt außerdem noch der Betrag für die Auszahlung. Stattdessen kann auch eine Übernahme des noch bestehenden Immobiliendarlehens durch den Partner erfolgen, der die Immobilie behält. Jedoch wird sich der Kreditgeber den verblei- benden Kreditnehmer genau anschauen, ob dieser auch wirklich die gesamten Verbindlich- keiten allein tilgen kann. finanziert wird. Auch sollten Sie abstimmen, wie lange die gemeinsame Eigentümerschaft dauern soll – nicht, dass der Ehegatte, der schon aus- gezogen ist, plötzlich ohne Vorwarnung seinen Vermögensanteil einfordert. Meistens wird die Immobilie aber schließlich doch verkauft oder ein Partner überträgt dem anderen seinen An- teil daran. TEILUNGSVERSTEIGERUNG Will ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie verkaufen, der andere aber nicht, gilt zunächst: Verkaufen darf nur derjenige, der imGrundbuch eingetragen ist. Stehen dort beide Partner als Eigentümer, kann der Verkaufswillige eine Tei- lungsversteigerung beim Amtsgericht einklagen – jedoch nur nach bereits erfolgter Scheidung! Aber Achtung: Häufig erreicht das höchste Ge- bot in einer Teilungsversteigerung nicht ein- mal annähernd den Wert, den Sie in einem normalen Verkauf erzielen können. Kommt es zum Äußersten, können eventuell bestehende Schulden nicht gedeckt werden. Auch müssen beide Partner dann für die Restschulden ohne die Sicherheit einer Immobilie haften.

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