Kriech Immobilien - Ratgeber zur Immobilienerbschaft

9 NICHT IMMER PASST DIE GEERBTE IMMOBILIE IN DIE EIGENEN PLÄNE: SIE IST ZU KLEIN, MUSS TEUER SANIERT WERDEN, DIE ERBSCHAFTSSTEUER IST ZU HOCH ODER DER UNTER- HALT ZU TEUER. DANN KÖNNEN SICH VERKAUF ODER VERMIETUNG EHER RENTIEREN. WÄGEN SIE ALLE ARGUMENTE SORGFÄLTIG GEGENEINANDER AB WANN LOHNEN SICH FÜR SIE VERKAUF ODER VERMIETUNG? Vor allem Immobilienerben, die finanziell nicht auf den Verkaufserlös angewiesen sind, ent- scheiden sich oft für die Vermietung, weil sie damit attraktive Mieterträge erzielen und Kapital aufbauen können. Allerdings bringt dies auch etliche Verpflichtungen mit sich und muss finanziell gut kalkuliert werden. Achten Sie also zum Beispiel darauf, dass die Mieteinnahmen nicht nur die Betriebs- und Ver- waltungskosten decken, sondern gleichzeitig auch eine Rendite auf das gebundene Kapital Für die meisten Erben stellt sich der Verkauf als lukrativer heraus – sofern die Immobilie nicht bereits vermietet ist, denn dann gelten nochmal besondere Bedingungen. Bei vielen Erbimmobilien handelt es sich um äl- tere Objekte, die zuerst zeit- und kostenaufwän- dig modernisiert werden müssen. Auch werden freie Immobilien vom Wert her meist höher ein- gestuft als vermietete Häuser und Wohnungen. Zudem suchen immer mehr Menschen nach Eigentum statt Mietobjekten, was die Kaufprei- se meist nach oben treibt, so dass hier sehr gute Erlöse winken. Erben, die erst vermieten und später verkaufen möchten, müssen auch Preisabstriche in Kauf nehmen, weil die neuen Eigentümer eben nicht frei über die Immobilie verfügen können. Um für Ihre geerbte Immobilie die richtige Ent- scheidung zu treffen, mit der Sie sowohl heu- te, als auch in Zukunft zufrieden leben können, sollten Sie sich beide Optionen genau erklären und mit konkreten Zahlen gegenüberstellen las- sen. Gerne übernehmen wir das auf Wunsch für Sie, vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit uns. erlauben. Treten Schwierigkeiten mit der Im- mobilie oder dem Mieter auf, sind Sie für deren Lösung zuständig oder alternativ ein von Ihnen bezahlter Verwalter. Modernisierungsmaßnah- men, Neuvermietungen, Betriebskostenabrech- nung und viele weitere Aufgaben fallen dann ebenfalls in Ihre Verantwortung. Beachten Sie bitte unbedingt auch, dass Sie die Mieten nicht beliebig erhöhen können, son- dern dass es dafür gesetzliche Vorschriften und Fristen gibt.

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