Kriech Immobilien - Ratgeber zur Immobilienerbschaft
6 VOR ALLEM, WENN DIE VERSTORBENE PERSON EIN ELTERNTEIL ODER DER LEBENSPARTNER IST, ENTSCHEIDEN SICH DIE HINTERBLIEBENEN OFT FÜR DIE SELBSTNUTZUNG DER GEERBTEN IMMOBILIE. DABEI GIBT ES JEDOCH EINIGES ABZUWÄGEN. DIESE FRAGEN SOLLTEN SIE SICH STELLEN: SIE MÖCHTEN DIE GEERBTE IMMOBILIE SELBST NUTZEN? Wenn Sie die geerbte Immobilie selbst nut- zen möchten, kann Ihnen das unter gewissen Umständen in Bezug auf die Erbschaftssteuer Vorteile verschaffen. Gleichzeitig kommen aber auch viele Verpflichtungen auf Sie zu. Überlegen Bietet die geerbte Immobilie genug Platz, auch falls sich die Familie vergrößert? Muss aus energetischen Gründen saniert werden und falls ja, wie teuer wird das? Welche monatlichen Betriebskosten kommen auf Sie zu? Welche Kosten für Umzug und Einrichtung fallen eventuell an? Haben Sie die Mittel, Ihre Miterben auszuzahlen, falls Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind? Gerne beraten Sie unsere einfühlsamen Mitarbeiter und helfen Ihnen bei Ihren Überlegungen und Fragen zur Selbstnutzung einer geerbten Immobilie. Sprechen Sie uns bitte an. Sie sich deshalb gut, ob die geerbte Immobilie Ihren Wohnbedürfnissen und Zukunftsplänen auch noch in einigen Jahren gerecht wird. Einige Aspekte, die Sie dabei berücksichtigen sollten, haben wir für Sie zusammengestellt.
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