Kriech Immobilien - Ratgeber zur Immobilienerbschaft
5 EINE ERBSCHAFTSANNAHME LOHNT SICH NUR, WENN DER NACHLASSWERT DIE VERBIND- LICHKEITEN ÜBERSTEIGT. INFORMIEREN SIE SICH ALSO VORAB, DAMIT ZUM PERSÖNLICHEN VERLUST NICHT NOCH EIN FINANZIELLER HINZUKOMMT. IST EIN WERTGUTACHTEN ERFORDERLICH ODER EINE WERTERMITTLUNG? SOLLEN SIE DIE ERBSCHAFT ANNEHMEN ODER ABLEHNEN? Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall festzustel- len, ob es einen Erbvertrag oder ein Testament gibt, in dem der Nachlass geregelt ist. Dies er- fahren Sie beim Nachlassgericht, das für die Testamentseröffnung zuständig ist. Stellt sich bei der Testamentseröffnung heraus, dass auch eine Immobilie zum Nachlass gehört, müssen Sie auch deren Wert kennen, um zu Um den aktuellen Immobilienwert zu erfahren, können Sie einen Gutachter mit einem offiziel- len Wertgutachten beauftragen. Dies ist auch auf jeden Fall sinnvoll, wenn rechtliche Ausei- nandersetzungen zu befürchten sind oder Sie zum Beispiel glauben, dass die vom Finanzamt festgesetzte Erbschaftssteuer zu hoch ist. Für Ihre persönliche Abwägung, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen sollen, reicht jedoch auch eine fundierte Wertermittlung von einem geschulten Immobilienmakler. Gerne können Sie sich damit natürlich auch an uns wenden. Wir sind seit vielen Jahren erfolgreich auf dem regionalen Immobilienmarkt tätig und verste- hen ihn wie kaum ein anderer. entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Beim Grundbuchamt finden Sie heraus, ob die Immobilie mit Hypo- theken oder Grundschulden belastet ist. Legen Sie dort Ihren Erbschein vor, dann bekommen Sie einen Grundbuchauszug und sehen die eingetragenen Belastungen. Auch sollten Sie die Bank des Verstorbenen kontaktieren, ob er weitere Verbindlichkeiten hatte. Bei der Wertermittlung untersuchen wir die Immobilie gründlich hinsichtlich Bausubstanz, Lage, Ausstattung und Modernisierungsgrad. Darüber hinaus analysieren wir für Sie auch das aktuelle Marktgeschehen mit Angebot und Nachfrage. So erhalten Sie nach kurzer Zeit eine ausführliche und verständliche Auskunft zum konkreten Marktwert. Lassen Sie diesen in die Gegenüberstellung von Nachlasswert und Verbindlichkeiten einfließen und entscheiden Sie anschließend. Lehnen Sie die Erbschaft ab, wenn die Schulden den Nach- lasswert übersteigen, denn dann können Ihnen die Gläubiger des Verstorbenen keine Forde- rungen stellen.
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