Kriech Immobilien - Ratgeber zur Immobilienerbschaft

14 WAS TUN BEIM ERBSTREIT IN DER ERBENGEMEINSCHAFT? SCHON ALS ALLEINERBE MÜSSEN SIE SICH MIT VIELEN KOMPLEXEN HERAUSFORDERUNGEN AUSEINANDERSETZEN, STATT ZUR RUHE KOMMEN ZU KÖNNEN. IST EINE ERBENGEMEIN- SCHAFT INVOLVIERT, STEIGT DER DRUCK WEITER UND STREIT IST OFT VORPROGRAMMIERT. JE LÄNGER DIE ERBAUSEINANDERSETZUNG, DESTO TEURER WIRD ES FÜR ALLE ERBEN Innerhalb einer Erbengemeinschaft sind alle Personen so lange gemeinsame Eigentümer des Erbes, bis ein Testamentsvollstrecker oder das Nachlassgericht das Erbe für auseinander- gesetzt erklärt. Wichtig währenddessen: Sie müssen alle einvernehmlich entscheiden und handeln, egal, ob die Immobilie selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden soll. Damit nicht genug, haften Sie in einer Erben- gemeinschaft automatisch für die Verbind- lichkeiten Ihrer Miterben. Wenn sich also zum Beispiel aufgrund einer Erbauseinandersetzung Betriebskosten, kommunale Gebühren etc. an- sammeln, für die einzelne Miterben nicht die finanziellen Mittel haben, werden die anderen Miterben von den Gläubigern zur Kasse gebe- ten. Sie sehen also selbst, es ist ratsam eine Erbengemeinschaft so früh wie möglich wieder aufzulösen, indem Sie zum Beispiel Miterben auszahlen, um alleiniger Eigentümer der Immo- bilie zu werden oder durch den einvernehm- lichen Verkauf bzw. die Vermietung an einen Dritten. Zögern Sie nicht, uns um Rat für Ihre Erbenge- meinschaft zu fragen. Gerne führen wir eine fundierte Wertermittlung für die geerbte Immo- bilie durch, zeigen Ihnen das Für und Wider der verschiedenen Lösungsansätze auf und helfen Ihnen im Verkaufs- oder Vermietungsfall dabei, den bestmöglichen Preis zu erzielen. Kommen bei einer Immobilienerbschaft meh- rere Erben ins Spiel, ist die Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht umso wichtiger, denn er ist offiziell anerkannt, legt alle berech- tigten Erben und deren Anteile an der Erbschaft offen und hilft dabei, als Eigentümer im Grund- buch eingetragen zu werden. Für mehrere Erben ist sowohl die Beantragung eines gemeinsamen Erbscheins möglich, als auch ein Teilerbschein, wenn nur einer seinen Erbteil ausweisen lassenwill.

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